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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Juli 2007

Das sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: "Jagd+Forst") von:

Jagd+Forst ,

07745 Jena

Deutschland

Tel.: +49 (0) 160 271 75 74

E-Mail: jagdundforst@gmx.de

Jagd+Forst bietet Kunden unter anderem über den unter der Domain "jagdundforst.webnode.com" betriebenen Online-Shop Produkte zum Kauf an. Für die insoweit abgeschlossenen Verträge gelten die vorliegenden AGB.

§ 1. Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen jagd+forst und ihren Kunden. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. (2) Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (3) Von den hier vorliegenden AGB abweichende, diesen entgegenstehende oder sie ergänzende Geschäftsbedingungen werden - selbst bei Kenntnis - nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2. Vertragsschluss

(1) Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie wurden durch Jagd+Forst ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Insbesondere die in den Produktbeschreibungen enthaltenen Gewichts- und Maßangaben, Zeichnungen, Erläuterungen, Beschreibungen und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte und daher ebenso wie genannte Lieferfristen nicht verbindlich. Technische Änderungen sowie sonstige Änderungen, wie etwa Änderungen in der Form, Farbe und / oder im Gewicht, bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(2) Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Jagd+Forst wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen; diese Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine (verbindliche) Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann allerdings mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

(3) Jagd+Forst ist berechtigt, das (in der Bestellung liegende) Vertragsangebot innerhalb von drei Werktagen nach dessen Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder durch ausdrückliche Mitteilung oder Auslieferung der Ware erklärt werden. Jagd+Forst ist berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen.

(4) Der Abschluss eines Kaufvertrages erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Jagd+Forst zu vertreten ist - insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit Zulieferern. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert; die Gegenleistung wird unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.

§ 3. Vergütung, Liefer- und Versandbedingungen

(1) Die angegebenen Preise sind ausnahmslos Bruttopreise; d.h. sie beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

(2) Alle Preise gelten - wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist - ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.

(3) Die Wahl der Versandart erfolgt, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde, nach Wahl von Jagd+Forst.

(4) Jagd+Forst ist zu Teilleistungen grundsätzlich berechtigt, soweit sich für den Kunden daraus keine wesentlichen Nachteile ergeben.

(5) Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe, beim Versendungskauf - auch bei frachtfreier Lieferung - mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

(6) Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, lagert Jagd+Forst die Sachen auf Kosten und Gefahr des Kunden; weitergehende Rechte bleiben unberührt.

 

(7)    Versandkosten innerhalb Deutschlands: 6,90 € / versicherter Versand

        Versandkosten innerhalb EU: 18,90 € / versicherter Versand

        Versandkosten weltweit: Anfrage erforderlich

§ 4. Zahlungsbedingungen

(1) Der Kunde kann grundsätzlich per Vorauskasse, Nachnahme, per Bankeinzug von einem Konto in Deutschland (Sie erteilen uns einmal postalisch mit Orginalunterschrift die Einzugsermächtigung) oder als Stammkunde mit Kundennummer per Rechnung zahlen; Jagd+Forst behält sich jedoch das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Maßgeblich sind die näheren Angaben innerhalb der Angebotsseite.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, bei Lieferung gegen Rechnung alle Rechnungsbeträge spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist dabei der Eingang des Betrages bei der von Jagd+Forst vorgesehenen Zahlstelle. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Jagd+Forst behält sich jedoch vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

(3) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch Jagd+Forst anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5. Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verbrauchern behält sich Jagd+Forst das Eigentum an verkauften Sachen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behält sich Jagd+Forst das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.

(3) Der Kunde ist während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, Jagd+Forst einen Zugriff Dritter auf die Ware (z.B. im Falle einer Pfändung) sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte von Jagd+Forst erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum von Jagd+Forst hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

(4) Jagd+Forst ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Absatz 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

(5) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern oder im Rahmen eines Werkvertrages zu verwenden. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde tritt Jagd+Forst bereits jetzt sämtliche Forderungen ab, die ihm aus einer Weiter-veräußerung der Vorbehaltsware oder einem sonstigen Rechtsgrund gegenüber Dritten zustehen; Jagd+Forst nimmt die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt - die Befugnis von Jagd+Forst, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon aber unberührt. Jagd+Forst verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies der Fall, kann Jagd+Forst verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die hierfür notwendigen dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilt. Die durch die Geltendmachung der Rechte des Vorbehaltseigentums bei Jagd+Forst entstehenden Kosten gehen stets zu Lasten des Kunden.

(6) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für Jagd+Forst vorgenommen. Erfolgt eine Verarbeitung der Vorbehaltsware mit Jagd+Forst nicht gehörenden Sachen, erwirbt Jagd+Forst an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der bzw. den anderen verarbeiteten Sache(n). Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, Jagd+Forst nicht gehörenden Sachen vermischt wird. Ist die Sache des Kunden infolge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind sich der Kunde und Jagd+Forst einig, dass der Kunde an Jagd+Forst anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nimmt Jagd+Forst hiermit an. Das infolge der Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung entstandene Allein- oder Miteigentum verwahrt der Kunde für Jagd+Forst.

(7) Jagd+Forst verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dabei Jagd+Forst.

§ 6. Rückgaberecht und -folgen Verbrauchern steht in Bezug auf gekaufte Waren ein Rückgaberecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:

(1) Rückgaberecht Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und der Belehrung über das Rückgaberecht. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann der Verbraucher die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform - also z.B. per Brief, oder E-mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:  Jagd+Forst ("Jagd+Forst") 07745 Jena / Deutschland

E-mail: jagdundforst@gmx.de

(2) Ausschluss Das Rückgaberecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB nicht bei Verträgen · zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde, · zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, · zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten oder · zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder · die in der Form von Versteigerungen und Auktionen geschlossen werden.

(3) Rückgabefolgen Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

§ 7. Gewährleistungs- und Garantiebedingungen Die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen richten sich nach folgenden Bestimmungen:

(1) Gewährleistung bei Gebrauchtwaren Gebrauchten Sachen können Gebrauchsspuren aufweisen; diese stellen keinen Mangel dar. Im Übrigen ist beim Verkauf gebrauchter Sachen die Gewährleistung ausgeschlossen - und zwar auch insoweit der Mangel nach Vertragsschluss und vor Gefahrübergang entstanden ist. Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht, wenn Jagd+Forst grobes Verschulden vorwerfbar ist, der Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde sowie im Falle von Jagd+Forst zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens. Ebenso unberührt bleibt die Haftung im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Nacherfüllungsanspruch Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Jagd+Forst ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmern leistet Jagd+Forst für Mängel der Ware zunächst nach ihrer eigenen Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(3) Sonstige Gewährleistungsansprüche Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung herabsetzen (Minderung), den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt), Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, gelten die Haftungsbeschränkungen nach § 9 dieser AGB.

(4) Mangelanzeige Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich unter den eingangs aufgeführten Kontaktdaten anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(5) Transportschäden Im Fall von Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, Jagd+Forst diese unverzüglich mitzuteilen und bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem jeweiligen Transportunternehmen bzw. der Transportversicherung nach besten Kräften zu unterstützen.

(6) Gewährleistungsfristen Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab deren Ablieferung, wenn nicht die Gewährleistung vollständig ausgeschlossen ist. Im Übrigen beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher zwei Jahre und für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn Jagd+Forst grobes Verschulden vorwerfbar ist, der Mangel arglistig verschwiegen wurde sowie im Fall von Jagd+Forst zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens. Ebenso unberührt bleibt die Haftung im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

(7) Garantiebedingungen Die bloße Präsentation der Waren ist als reine Leistungsbeschreibung zu betrachten, keinesfalls als Garantie für die Beschaffenheit der Waren. § 8. Schadensersatz bei Nichtabnahme Für den Fall der unberechtigten Nichtabnahme von Waren, verpflichtet sich der Kunde - unbeschadet der Möglichkeit für Jagd+Forst, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen - zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 13 % des Kaufpreises. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis eines nicht entstandenen oder wesentlich niedrigeren Schadens vorbehalten.

§ 9. Haftungsbeschränkungen und -freistellung

(1) Gegenüber Unternehmern haftet Jagd+Forst im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung von Jagd+Forst bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet Jagd+Forst - soweit keine Hauptleistungspflichten (Kardinalpflichten) des Vertrages verletzt werden - beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflicht-verletzungen von Erfüllungsgehilfen.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus zwingenden gesetzlichen Regelungen, wie etwa aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Jagd+Forst zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

(3) Der Kunde stellt Jagd+Forst von sämtlichen Nachteilen frei, die Dritte ihr gegenüber geltend machen wegen schädigender Handlungen des Kunden. Der Kunde übernimmt dabei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist.

§ 10. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

(2) Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Geschäftssitz von Jagd+Forst. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder sind der Wohnsitz oder der gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenso der Geschäftssitz von Jagd+Forst. Jagd+Forst ist berechtigt, wahlweise am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Neuigkeiten

02.12.2011 10:39

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